Diese Meldung habe ich gerade auf der Homepage des BSKV gefunden:
BSKV-Nachrichten
Werbung auf Kegelkugeln
An alle Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen im BSKV
Neu ab dem 01.01.2012:
Werbung auf den Kugeln, die nicht gegen die Ethik verstößt, ist zugelassen. Alkohol als Werbung, außer Bier, ist nicht gestattet.
Man braucht keinen Werbevertrag, alle Kugeln sind gleich, die eigenen sowie die aufgelegten Kugeln
Auf dem Kugelpass muss nichts Diesbezügliches eingetragen werden.
Gez.Friedrich und Barbara Beck, Verbands-SR-Warte, Bayern